Hecken kündigt
Aussetzung der Sanktionen an

Die psychiatrischen Krankenhäuser in Deutschland müssen 2024 offenbar doch keine Strafzahlungen befürchten, wenn sie die gesetzlichen Untergrenzen an Personalausstattung nicht einhalten. Er werde sich im Oktober im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür einsetzen, dass die in der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ vorgesehenen Sanktionen, die eigentlich im Januar in Kraft treten sollten, nochmal für zwei Jahre ausgesetzt werden, erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, heute im Rahmen der im Internet übertragenen Jahrestagung der Aktion psychisch Kranke (APK e.V.) in Berlin.

Dieser zeitliche Puffer müsse für die jetzt nötigen Strukturveränderungen genutzt werden. Die Herausforderung bestehe darin, angesichts eklatanten Personalmangels in über 50 Prozent der Psychiatrien gute Behandlungsqualität mit weniger stationär gebundenem Personal zu schaffen. Letzteres – mehr Krankenhausbehandlung ohne Bett – ist auch Thema der Jahrestagung,

Ein breites Bündnis aus Fachverbänden und Betroffenen-Vereinigungen hatte davor gewarnt, dass es im Falle der Umsetzung der Sanktionsregeln bundesweit und flächendeckend zu einer deutlichen Verknappung der stationären Behandlungskapazitäten
kommen werde. „Damit steht die psychiatrische Versorgungslandschaft vor einem unkontrollierten Kahlschlag“, warnte etwa der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Prof. Andreas Meyer-Lindenberg.

Hecken kündigte auch Veränderungen bei der sogenannten Ambulanten Komplexbehandlung an, deren Umsetzung bislang nicht in Gang kommt, und sprach sich für Veränderungen des Vergütungsrechts aus, um insbesondere schwer erkrankten Kinder und Jugendlichen einen schnelleren Zugang zu Psychotherapie zu ebnen. (hin)


Ein ausführlicher Tagungsbericht folgt in der Ausgabe 6/23, die Anfang November erscheint.