Inklusion: 18 Fälle für neue
Schlichtungsstelle in Hamburg

Seit Januar wurden 36 Beschwerden bei der neuen Schlichtungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Hamburg eingereicht. Bis Ende August wurden in 18 Fällen Schlichtungsverfahren eingeleitet, wie die Sozialbehörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Die meisten Verfahren seien noch nicht abgeschlossen. Bei den anderen Beschwerden fehlten notwendige Formalien. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten um Barrierefreiheit und Benachteiligung. Ziel sei, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, hieß es.

Die Stelle stehe allen Menschen mit Behinderung und entsprechenden Verbänden kostenfrei offen, sie arbeite niedrigschwellig, barrierefrei und unabhängig, hieß es. Besonders viele Beschwerden betrafen den Angaben zufolge den Bereich „Bau und Verkehr“: Hier gehe es um fehlende Rampen oder Fahrstühle sowie um Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des „Zweisinneprinzips“ mit akustischen Signalen, digitalen Anzeigen und Ansagen oder Assistenz-Systemen im öffentlichen Nahverkehr, so die Behörde.

Im Vergleich zu Bremen, wo es eine ähnliche Einrichtung gibt, wurden in Hamburg deutlich mehr Anträge gestellt: Waren es in Hamburg in den ersten acht Monaten 36 Beschwerden und 18 Verfahren, wurden in Bremen knapp acht Anträge im Jahr registriert, so die Sozialbehörde, die im kommenden Jahr aufgrund zunehmender Bekanntheit der Schlichtungsstelle mit einem weiteren Anstieg der Beschwerdezahlen rechnet.

Laut Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sind Fachbehörden, Bezirksämter sowie öffentliche Unternehmen verpflichtet, Barrieren für Menschen mit Behinderung zu verhindern oder abzubauen. Neben dem Verbot, Menschen mit Behinderung ohne zwingenden Grund anders zu behandeln, gehöre auch die Verpflichtung, Vorkehrungen zu treffen, damit Behinderte gleichberechtigt teilhaben können, dazu. Mit der neuen Schlichtungsstelle komme Hamburg dem Ziel näher, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können, hieß es.

Angegliedert ist die Schlichtungsstelle an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), die seit rund 100 Jahren Hamburgerinnen und Hamburger juristisch berät. Auch die Betreuung der Menschen mit Behinderung wird von ehrenamtlichen Richtern und Anwälten übernommen.

Eine Schlichtungsstelle auf Länderebene gebe es neben Hamburg auch in Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland, hieß es vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Bei der Schlichtungsstelle auf Bundesebene gingen 2022 laut Jahresbericht 189 Anliegen ein, 2017 waren es 146. Bei knapp der Hälfte (48 Prozent) der Anträge vom vergangenen Jahr konnte eine gütliche Einigung erzielt werden. (epd)