Scharfe Kritik
am Digital-Gesetz

Die Qualität von Apps zur Unterstützung von Menschen mit seelischen Problemen ist sehr unterschiedlich. Symbolfoto: pixabay

Mit einer aktuellen Stellungnahme an den Bundesrat haben die Fachgesellschaften DGPPN* und DGPs** ihre Kritik am derzeitigen Kabinettsentwurf für ein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) verschärft. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, vor allem wirtschaftlichen Interessen zu folgen.

Zum Schutz des Patienten müsse sichergestellt sein, dass Gesundheits-Apps den medizinisch-therapeutischen Behandlungsplan ergänzen und geregelten, evidenzbasierten Qualitätskriterien entsprechen. Das gelte insbesondere für komplexe Interventionen zur Behandlung psychischer Störungen. Das aber sehe der Entwurf nicht vor. DGPPN und DGPs wenden sich zudem scharf gegen den Plan, dass Patienten der Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen ohne Verordnung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten ermöglicht werden soll.

„Ein zentraler Kritikpunkt lautet, dass in dem Gesetzentwurf keine ausreichenden Wirksamkeitsnachweise für die Erstattung von Digitalen Gesundheitsanwendungen gefordert werden. Dies führt zu einem Anreizsystem für die Industrie, möglichst günstige Produkte zu entwickeln, unabhängig von deren potenziellen Nutzen”, heißt es in einer Pressemitteilung. Längst etablierte Prüfstandards für evidenzbasierte und sichere Medizin, wie sie für digitale Gesundheitsinterventionen bereits 2018 von DGPPN und DGPs formuliert wurden, würden „vollkommen ignoriert”.

Auf Kosten der Solidargemeinschaft und der Patienten dürfe es keine Wirtschaftsförderung geben. „Zwar begrüßen die Fachgesellschaften ausdrücklich den Vorstoß des Gesundheitsministers, Digitale Gesundheitsanwendungen auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig zu machen.” Doch das Vertrauen der Patienten dürfe nicht „durch einseitige Interessenspolitik aufs Spiel gesetzt werden”. (rd)

Einen ausführlichen Bericht zur Qualitätsproblematik bei Apps lesen Sie auch in der aktuellen Printausgabe (5/19), die am 5. September erschienen ist.

*Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)

**Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

Zur aktuellen Stellungnahme von DGPPN und DGPs

Qualitätskriterien (DGPPN/DGPs) für internetbasierte Selbstmanagementinterventionen für Prävention und Behandlung psychischer Störungen

Gesundheits-Apps auf dem Prüfstand: Patientenschutz durch Evidenz gefordert (PM 31.07.19)