„Rückkehr-Gesetz geht auf
Kosten der Schutzbedürftigsten”

Von Psychotherapeuten erstellte Atteste über psychische Erkrankungen sollen künftig nicht mehr im Asylverfahren anerkannt werden. Entsprechende Stellungnahmen sollen In Zukunft  nur noch Ärzte  abgeben dürfen. Das müssen keine  Psychiater oder Psychosomatik sein,  auch z.B. Orthopäden sollen dann beurteilen können,  ob ein psychisch kranker Flüchtling aus gesundheitlichen Gründen abgeschoben werden kann oder nicht. Das sieht das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vor, dass heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Protest dagegen äußern u.a. Vertreter der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sowie der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP):  „Das geplante Gesetz hätte zur Folge, dass gerade die schutzbedürftigsten, weil psychisch erkrankten Menschen unter den Geflüchteten leichter und vermehrt abgeschoben werden können“, warnt die DGSP. 

Der entsprechende  Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium wurde bereits am 17. April – trotz vielfältiger Proteste von Parteien, Verbänden und Flüchtlingshilfe-Organisationen – von CDU/CSU und SPD im Kabinett verabschiedet. Der Bundestag soll noch vor der Sommerpause über das „zweite  Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ abstimmen. Neben dem umstrittenen Attest-Passus enthält es u.a. Regelungen zur Verschärfung der Haftvoraussetzungen und zu Kürzungen der Sozialleistungen.

Asylsuchende dürfen laut Gesetz nicht abgeschoben werden, wenn eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung besteht, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen wie insbesondere Depressionen, Psychosen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)  sein, die zu einer unmittelbar behandlungsbedürftigen Suizidgefährdung führen können,  erläutert die BPTK in einer Stellungnahme. Doch bereits jetzt sei es für viele Flüchtlinge kaum möglich, die massiven gesundheitlichen Auswirkungen von Krieg, Folter und anderen Formen schwerer Gewalt im Asylverfahren geltend zu machen.  

Die DGSP beklagt, dass es keine systematische Erfassung psychischer Störungen gebe und dass deren Berücksichtigung ansonsten oft an mangelnder Kommunikation zwischen den aufnehmenden Einrichtungen und dem zuständigen Bundesamt scheitere. Es sei zu befürchten, dass „die große Anzahl psychisch erkannter Menschen, die als besonders  vulnerabel oder gefährdet gelten müssen … nicht erfasst und berücksichtigt wird.“ Ohne Unterstützung könnten sie aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen und ihrer Erkrankung ihre Asylgründe nicht umfassend darlegen, was zur Ablehnung des Antrags führe. Psychotherapeutische Expertisen würden schon seit längerem ignoriert und die Diagnose der PTBS zunehmend nicht mehr als Abschiebehindernis  anerkannt.