Wahlen: Ausschluss
vor dem Aus

Die große Koalition will die Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen unter Vollbetreuung und Personen im Maßregelvollzug vollständig aufheben. Der zuständige Berichterstatter der SPD, Matthias Bartke, bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd)  einen entsprechenden Bericht des „RedaktionsNetzwerks Deutschland”. Der gemeinsame Antrag der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes solle am Freitag im Bundestag beraten werden, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Damit würden behinderte Menschen und auch Insassen des Maßregelvollzuges künftig uneingeschränkt ihre Stimme bei Wahlen abgegeben können. Erste Bundesländer haben bereits begonnen, ihre Wahlgesetze für Landtags- und Kommunalwahlen zu ändern. 

Dieses Ziel war im Koalitionsvertrag vereinbart, doch konnten sich Union und SPD zunächst nicht über die konkreten Regelungen einer Gesetzesänderung einigen. Nun sollen unter anderem Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Handicap geschaffen werden. „Durch diese Änderungen wird gewährleistet werden, dass künftige Wahlen zum Europaparlament und zum Bundestag so durchgeführt werden können, dass den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wird.”

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Januar 2019 klare Vorgaben für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts und das Ende der Wahlrechtsausschlüsse gemacht (AZ: 2 BvC 62/14). 

Für die anstehenden Europawahlen kommt die Reform indes zu spät. „Das Europawahlgesetz kann nicht wenige Wochen vor der Europawahl geändert werden. Damit würde in die laufenden Wahlvorbereitungen eingegriffen werden”, heißt es in dem Antrag, der dem epd vorliegt. Es sei aber beabsichtigt, die Änderungen bereits zum 1. Juli 2019 Inkrafttreten zu lassen.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, begrüßte die Einigung der Koalition. „Über 81.000 Erwachsene sind nicht mehr vom wichtigsten demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, ausgeschlossen.” Das sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur uneingeschränkten Inklusion und damit zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung, sagte Bentele.