Psychotherapeuten in Deutschland müssen vorerst keine Honorarkürzungen hinnehmen. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung einer geplanten Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent im Eilverfahren ausgesetzt (Beschluss 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER). Wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) am Donnerstag mitteilte, bedeutet dies eine vorläufige wirtschaftliche Entlastung für die Praxen im laufenden Abrechnungsquartal.
Geklagt hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen einen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom März dieses Jahres. Das Gericht äußerte laut Mitteilung erhebliche rechtliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage der Kürzung. Dabei ging es um einen methodisch problematischen Vergleich von Facharztumsätzen aus dem Jahr 2024 mit prognostizierten Psychotherapeuten-Umsätzen für 2026.
Die DPtV, die das Verfahren unterstützt, sprach von einem wichtigen Zwischenerfolg. Wann im Hauptsacheverfahren endgültig über die Klage entschieden wird, ist noch offen. Eine spätere Korrektur der Honorare bleibt laut Gericht grundsätzlich möglich. (rd)
