Aus PsychKG wird PsychHG – der Landtag Schleswig-Holstein erarbeitet ein neues Gesetz, das die Hilfen für psychisch kranke Menschen regelt. Änderungen gibt es vor allem im Bereich der Unterbringung. So müssen die Vorschriften zur Fixierung an jüngere Urteile des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Auch das Vokabular ändert sich. So ist jetzt von einem „Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen” (PsychHG) die Rede – und nicht mehr von einem „Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen” (PsychKG). Angehörige und Selbsthilfegruppen befürchten, dass sie auch in Zukunft zu wenig einbezogen werden. Über den Entwurf soll auf der Kieler Landtagssitzung am 9. Dezember abgestimmt werden. Die Sitzung kann ab 10 Uhr live im Internet verfolgt werden. Die Tagesordnung findet sich hier.
Grundsätzlich lobten Vereine und Organisationen, darunter Krankenhäuser, Psychotherapeutenkammer, Richtervereinigung, Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfegruppen von Psychiatrieerfahrenen, das PsychHG. Es soll das PsychKG ersetzen, das aus dem Jahr 2000 stammt und zuletzt 2018 geändert wurde. Zu erkennen sei eine „klare Verschiebung vom institutionellen zu einem personenorientierten Ansatz“, sagte der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase.
Aber es gab auch Kritik an dem Entwurf des Gesetzes, den das FDP-geführte Sozial- und Gesundheitsministerium vorlegte. Krankenhäuser und Gerichte fürchten mehr Arbeit und Personalengpässe. Denn Zwangsmaßnahmen wie die Fixierung müssen nach den aktuellen Urteilen, die das Gesetz aufnimmt, durch einen Richter genehmigt werden, auch bedarf es in den Kliniken mehr Personal, um einen fixierten Menschen zu betreuen.
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