„Pflegebonus auch für
die Behindertenhilfe”

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat den Beschluss der Bundesregierung zum Corona-Pflegebonus kritisiert, wonach Mitarbeitende in der Behindertenhilfe  erneut keine finanzielle Anerkennung erhalten. Dazu Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin: Diese Mitarbeitenden seien rund um die Uhr für die Menschen mit Behinderung da gewesen, „die während der Lockdowns über Wochen in ihren Wohnstätten isoliert waren, die ihr Zuhause nicht mehr verlassen und keinen Besuch von Angehörigen bekommen durften. Die Mitarbeitenden betreuten, versorgten und pflegten die Menschen nicht nur, sie gaben ihnen auch Halt und Trost in dieser extrem beängstigenden Situation. Deshalb haben Beschäftigte der Behindertenhilfe genauso eine finanzielle Anerkennung verdient wie Pflegepersonal im Krankenhaus oder in der Altenhilfe.“

Die Koalition stellt insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die jeweils zur Hälfte an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen fließen sollen. Gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums richtet sich der Bonus in erster Linie an Pflegekräfte, die Pflege am Bett leisten. Pflegekräfte im Bereich der Intensivpflege sollen einen höheren Bonus erhalten als Pflegekräfte in anderen Bereichen. Die Krankenhausträger müssen gemeinsam mit Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen über die Prämienberechtigten und die jeweilige Prämienhöhe entscheiden.

Der Betrag von 500 Millionen Euro wird an jene Krankenhäuser verteilt, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet waren. Konkret heißt das: Das Geld geht an solche Häuser, die im Jahr 2021 mehr als zehn mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden. Das sind 837 der insgesamt 1.925 Krankenhäuser in Deutschland – mit rund 280.000 Pflegekräften, die 95 Prozent aller Corona-Patientinnen und -Patienten versorgten. 

Auch alle Beschäftigten, die zwischen dem 1. November 2020 und 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen – nach verschiedenen Kriterien gestaffelten – Bonus. Hier sollen auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften einbezogen werden. (epd/rd)