Personalvorgaben in
Psychiatrien oft nicht erfüllt

50 Prozent der Krankenhäuser für Kinder- und Jugendpsychiatrie und knapp 40 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser setzten  in 2021 weniger Personal zur Versorgung der Patienten ein als vorgeschrieben. Bundesweit geltende Mindestvorgaben für die Personalstärke würden  oft nicht eingehalten werden. Das kritisierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV in  einem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nahm die Aussagen des Verbands  „mit großer Verwunderung“ zur Kenntnis und wies  in dem Bericht geäußerten Vorwürfe umgehend zurück. 

 Anlass für die Kritik des GKV:  Aktuelle Zahlen des “Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen”. Dass die Vorgaben nicht eingehalten würden, liege nach Ansicht der Krankenkassen nicht am Geld. Die Krankenhäuser erhielten ausreichend Mittel zur Finanzierung des Personals, so GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer. Das vereinbarte Personalbudget würde aber auch für andere Zwecke und nicht vollständig für therapeutisches Personal verwendet werden, sagte sie.

Die Behauptungen basierten auf Daten, die „absolut noch nicht aussagekräftig“ seien, so dagegen die Krankenhausgesellschaft  in einer Pressemitteilung.   Im zweiten Halbjahr 2021 sei das Verfahren für die Mindestvorgaben  noch in der Implementierungsphase gewesen.  „Zudem ist den Kassen wohl entgangen, dass zu diesem Zeitpunkt durch die Corona-Pandemie eine besondere Situation bei Patientenbetreuung, Patientenbelegung und Personalsituation herrschte. Es wäre also hilfreicher gewesen, auf eine belastbare, solide Datenbasis zu warten, bevor man die Patienten verunsichert und sachlich falsche Behauptungen in die Welt setzt.“ 

Die DKG sieht sich durch die Kassen-Kritik wiederum in ihrer Kritik  an der Mindestvorgaben-Regelung bestätigt. Denn: Das Problem sei, dass die Mindestvorgaben als in Gänze nicht erfüllt gelten würden, wenn die Vorgaben schon in einer einzigen von insgesamt sechs Berufsgruppen nicht eingehalten werden können. Tatsächlich erfüllten über 90 Prozent der Kliniken über alle sechs Berufsgruppen hinweg die Mindestanforderungen. „Die meisten Einrichtungen erreichten sogar einen Umsetzungsgrad über alle Berufsgruppen hinweg von 100 bis 110 Prozent“, heißt es weiter. 

Vorwürfe der Zweckentfremdung von Kassengeldern werden als „unseriös“ zurückgewiesen. Bei  Rückgriff auf das Jahr 2019 werde erneut unterschlagen, „dass ebenso viele Einrichtungen mehr Geld für Personal ausgegeben hätten, als sie von den Krankenkassen erhielten.” (rd)