Endlich: Begleitung im
Krankenhaus soll bezahlt werden

Das Bundeskabinett hat eine Verbesserung für behinderte Menschen auf den Weg gebracht, um die lange gerungen worden war. Es beschloss am Mittwoch in Berlin, dass sie künftig mit einer Kostenübernahme rechnen können, wenn sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf eine Begleitperson angewiesen sind.

Die Kosten für eine professionelle Betreuungsperson während des Krankenhausaufenthaltes werden von der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übernommen. Kommt ein Angehöriger ganztägig mit in die Klinik oder lässt sich mit aufnehmen, zahlt die Krankenkasse ihm oder ihr Krankengeld. Auf diese Kostenaufteilung haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verständigt.

Heil erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, mit den Gesetzesänderungen werde Menschen mit Behinderungen und ihren Familien eine Sorge genommen, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sei. Denn häufig werde eine Behandlung erst durch die Anwesenheit einer vertrauten Person möglich. „Deshalb ist es so wichtig, dass die Kostenübernahme für die begleitende Person endlich geregelt ist“, sagte Heil.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte die Lösung und erklärte, für Menschen mit Assistenzbedarf sei es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie sei entscheidend, dass sie die Assistenz bekämen, die sie brauchen. Dusel und die Betroffenenverbände hatten jahrelang auf eine Lösung für die Kostenübernahme gedrungen. „Hier waren dicke Bretter zu bohren“, bilanzierte Dusel.

Die gemeinsame Vorlage vom Bundesarbeits- und Gesundheitsministerium sieht vor, dass die Koalitionsfraktionen die Kostenübernahme als Änderungsantrag zu einem Arzneimittelgesetz einbringen, das in der kommenden Woche vom Parlament beschlossen werden soll. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Die jährlichen Zusatzausgaben für Länder und Kommunen werden in der Formulierungshilfe für den Änderungsantrag auf 19 Millionen Euro geschätzt. Auf die Krankenkassen kommen Mehrausgaben im niedrigen einstelligen Millionenbereich zu, auch dabei handelt es sich um eine Schätzung. (epd)