Am 15. Juni fand die lang erwartete Sitzung des Petitionsausschusses statt, in der über die Personalsituation in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken gesprochen wurde. Der Petitionsausschuss tagte ab 12 Uhr, ab ca. 13 Uhr ging es um die Psychiatrie. Den Abschluss – ab etwa 14 Uhr – bildete eine Petition mit der Forderung, dass die Datenspeicherung in der elektronischen Patientenakte auf freiwilliger Basis erfolgen soll und Strafen gegen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich nicht daran beteiligen wollten, abgeschafft werden. Eine Aufzeichnung der Anhörung kann auf der Homepage des Bundestages nachgehört werden.
Die im Februar dieses Jahres verstorbene Vorsitzende des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V., Gudrun Schliebener, forderte in ihrer Petition geeignete Maßnahmen, „damit in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken flächendeckend und in allen Altersgruppen ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung zur Verfügung stehen“. Jedes Jahr sei in Deutschland mehr als jeder vierte Erwachsene von psychischen Erkrankungen betroffen, heißt es in der Vorlage. 1,2 Millionen Menschen seien jährlich auf eine gute stationäre Behandlung in einer psychischen Erkrankung angewiesen.
Eine gute psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Behandlung müsse die modernen fachlichen und ethischen Anforderungen erfüllen, wird gefordert. Dafür würden genügend Mitarbeiter und ausreichend Zeit für Patienten und Angehörige benötigt. Zu beobachten sei jedoch das Gegenteil: Patienten, deren Angehörige und die Mitarbeiter der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken seien aufgrund von Arbeitsverdichtung und unzureichenden Personalschlüsseln „am Limit“, heißt es in der Petition.
Auch die Petition zum Thema Datensicherheit hat einen psychiatrischen Hintergrund. Sie wurde von dem Münchner Psychiater und Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner eingebracht. Er sieht die Schweigepflicht für Ärzte in Gefahr, wenn alle Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet werden, sich über die Telematik-Infrastruktur (TI) miteinander zu vernetzen. Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich Versicherten sollen laut seiner Petition in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert werden. Die Daten seien bereits als Rohmaterial für Forschungszwecke vorgesehen, heißt es in der Eingabe.
Patientendaten, Diagnosen und Befunde seien jedoch besonders sensibel und schützenswert, gibt Meißner zu bedenken. Daten auf zentralen Servern könnten gehackt, veröffentlicht, missbraucht, verändert und gelöscht werden. Eine zentrale Speicherung der Daten ermögliche zudem eine komplette Kontrolle von Patienten und Ärzten. Kein Arzt werde für die Einhaltung des Datenschutzes einmal freigegebener Daten garantieren können, schreibt er in seiner Eingabe.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhielten die Petenten – oder eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter – die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nahmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen beschließen. (Quelle: www.bundestag.de)
(Einen Bericht über die Anhörung der Psychiatrie-Petition lesen Sie in der nächsten EPPENDORFER-Printausgabe, die am 6. Juli gedruckt wird.)