Deutschland verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die es selbst 1992 ratifiziert hat: So lautet der Befund des Tribunals „Dressur zur Mündigkeit? Über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung in Bundesrepublik“. Die Heimreformen der 1970er- und 1980er-Jahren seien steckengeblieben, so Prof. Timm Kunstreich.
Schien die geschlossene Unterbringung im Hamburg der 1990er passé zu sein, verzeichnen Kritiker seit der Jahrtausendwende wieder ein Rollback. Aktuell bringt die Hansestadt rund 1.700 Kinder bundesweit in Heimen unter. Viele Einrichtungen praktizieren freiheitseinschränkenden Stufenvollzug oder Phasenmodelle. Aus Sicht der Tribunal-Initiatoren ist dies ein klarer Verstoß gegen die Artikel 2, 9 und 12 der Kinderrechtskonvention.
Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg AKS, der zusammen mit dem Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung das Tribunal veranstaltet hatte, hat jetzt offiziell beantragt, dass diese Thematik Eingang in den nächsten deutschen Schattenbericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention findet. Regelmäßig verfassen die Unterzeichnerstaaten gegenüber dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einen Bericht zum nationalen Stand der Dinge. Daneben geben jeweilige National Coalitions einen ergänzenden kritischen Schattenbericht ab.
In Deutschland sind rund 100 Organisationen und Initiativen daran beteiligt. Der Antrag auf Aufnahme in den Schattenbericht nehme explizit auf die Tribunal-Ergebnisse Bezug, so AKS-Mitglied Timm Kunstreich. Mehr zum Tribunal„Dressur zur Mündigkeit?“ , das im Hamburger Rauhen Haus stattgefunden hat, in der März-Ausgabe des EPPENDORFER.