Baustelle Psychotherapie

Im Plenarsaal des Bundestags werden die Sitze öfter mal neu ausgerichtet. Auch das Beitragsstabilisierungsgesetz bleibt eine Baustelle - v.a. mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung. Foto: Deutscher Bundestag / Felix Zahn

Die Proteste waren enorm, doch der Reformdruck drückte nicht minder und aufs Tempo. Und so wurde das umstrittene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, mit dem die Kostensteigerungen bei den Krankenkassen eingedämmt werden sollen, unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause am 10. Juli tatsächlich beschlossen. Für die Psychotherapie sehen Fachleute nun schwarz. Sie befürchten als Folge ein Anwachsen der ohnehin langen Wartelisten. Für neuen Ärger sorgte zudem eine Ergänzung des Reformpakets in letzter Minute: Die Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung. Die besagt, dass regelmäßig überprüft werden muss, ob die Honorare auskömmlich sind und reichen, um Praxen zu finanzieren. Etwas neue Hoffnung weckt indes ein vorige Woche ebenfalls von der Koalition auf den Weg gebrachter „Entschließungsantrag“, der für den Herbst Nachbesserungen verspricht.


Kritikpunkt Budgetierung

Im Fokus der Kritik der Fachverbände steht die Rückkehr der Budgetierung. Die psychotherapeutische Vergütung soll wieder in die Verteilung der „morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)“ einbezogen werden. Für die Psychotherapeuten gab es bislang Ausnahmen. Wenn sie mehr Patienten aufnehmen als üblich, weil diese dringend zeitnah einen Termin brauchten, wurde dies bisher honoriert. Das soll künftig wegfallen. Der Entwurf sah nur Ausnahmen für die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung sowie bei der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen vor.


Geplante Ausnahmen und Reaktionen


Presseberichten zufolge sieht der Entschließungsantrag vor, Sonderregelungen für die Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen und von „als dringlich festgelegten Fällen“ zu schaffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle den Auftrag erhalten, „die Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu definieren und zu erarbeiten“. Des Weiteren fordern die Koalitionsfraktionen Regelungen, die „die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31.12.2026 hinaus bis zum Abschluss sicherstellen“, so das Ärzteblatt weiter, dem der Antrag vorlag.


Den Grünen reicht das nicht: Die Koalition habe „einen halbherzigen Entschließungsantrag zur Psychotherapie vorgelegt, der die Angriffe auf die Psychotherapie in keiner Weise kompensiert und allenfalls der eigenen Gewissensberuhigung dienen kann“, so Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss, in einer Pressemitteilung. Wenn die Koalition tatsächlich psychisch Kranke unterstützen wollte, müsste sie „die Angriffe im Gesetz zurücknehmen, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag in einen vernünftigen Änderungsantrag gießen, aber auch endlich strukturelle Reformen wie die überfällige Bedarfsplanung regeln.“ (hin)