Von Rationierung, von Rasterbehandlung, gar von einem „Fundamentalangriff auf die Richtlinientherapie“ und vor allem Langzeittherapie ist in Protestschreiben die Rede: Nach einem offenbar sehr kurzfristig in den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingefügten Änderungsantrag 49, sind Raster vorgesehen, wonach es künftig z.B. bei einer schweren “Erkrankung” mehr Std. geben soll als bei einer leichteren Erkrankung. Die Änderung steht morgen im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Diskussion.
„Gegen jede Rationierung von Leistungen ambulanter Richtlinienpsychotherapie“spricht sich ein breites Bündnis psychotherapeutischer Verbände aus. Dem Änderungsantrag zufolge soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfen, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ sichergestellt werden könne. Dahinter, so die Verbände, verstecke sich jedoch eine Beschneidung der bisherigen Psychotherapie-Leistungen. Eine Behandlung „nach Tabelle“, die Patient*innen eine Anzahl an Therapiestunden zuweist, dürfe es auf keinen Fall geben.
Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisierte die geplanten „Eingriffe in die Therapiehoheit in der Psychotherapie“ scharf. An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung solle „eine Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen, wie lange eine Patient*in je nach Erkrankung behandelt werden darf.”
Die Psychotherapeutinnenverbände weisen auch darauf hin, dass eine bedarfsgerechte Versorgung von Versicherten mit komplexem Behandlungsbedarf insbesondere bei schweren psychischen Erkrankungen bereits in einer neuen Richtlinie vorgesehen sei, die der G-BA voraussichtlich im Herbst verabschieden werde – und deren Auswirkungen erstmal abgewartet werden sollte. (rd)