65 Architektur-Tipps
gegen Zwang

Der Akutbereich der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik DR FONTHEIM in Liebenburg dient in den Empfehlungen als Beispielfoto. Foto: Oliver Böskens

Wie müssen Akutstationen in einer psychiatrischen Klinik baulich gestaltet sein,  damit sich auch schwer kranke Patientinnen und Patienten in akuten Krisen – und auch solche, die nicht  freiwillig in der Klinik sind –  wohl und sicher fühlen, entspannen, Vertrauen fassen und gesunden können?

65 Empfehlungen dazu hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium in einer Broschüre mit dem Titel „Planungshilfe deeskalierende psychiatrische Akutstationen“ versammelt.  Sie wurde gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften erarbeitet und ist nach Angaben von Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) bislang  einmalig in Deutschland.

“Abschließbare Patientenzimmer können schon große Wirkung entfalten”

 Die Ratschläge reichen von der Lage der Akutstation in der Klinik – besser im Erdgeschoss – über die Notwendigkeit eines geschützten Freibereiches für Akutstationen bis zum Ausbau der Räume. Schon kleine Maßnahmen wie das Einrichten von abschließbaren Patientenzimmern könnten große Wirkung entfalten. Die Planungshilfe soll helfen, baulich-architektonische Fehler zu vermeiden, „welche die Atmosphäre und damit das Deeskalationspotential einer Station für Jahre prägen und sich ggf. auch ungut auf die Arbeitsatmosphäre des medizinischen und pflegerischen Personals auswirken können“.

 Die Empfehlungen wurden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, Erfahrungen mit Bauvorhaben der letzten Jahre und vor allem unter Hinzuziehung der Nutzenden psychiatrischer Akutstationen erarbeitet. Patientinnen- und Patientenvertreter wurden einbezogen, ebenso deren Angehörige und das ärztlich, therapeutisch bzw. pflegerisch tätige Personal.

Eine Erkenntnis aus dem Projekt sei, dass die Nutzenden  frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen und befragt werden sollten und eine bauliche Planung immer auf einem therapeutisch-medizinischen Zielkonzept basieren sollte, so das Ministerium. (rd)

Mehr dazu in der nächsten Printausgabe, die am 7. März erscheint. 

Die Planungshilfe kann hier direkt heruntergeladen werden.