Weizsäcker-Attentäter
muss in den Maßregelvollzug

Das Berliner Landgericht  hat  den 57-jährigen Lagerarbeiter Gregor S. des Mordes an dem Chefarzt Fritz von Weizsäcker und des versuchten Mordes an dem Polizisten Ferrid B. schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Er wird zeitlich unbestimmt im Maßregelvollzug untergebracht.

Gregor S.  hatte in seinem Schlusswort erneut betont, dass er ein politischer Attentäter sei, nicht geisteskrank, das psychiatrische Gutachten sei „tendenziös“. Der Angeklagte hatte gestanden, ohne Reue zu zeigen. „Ich bin froh, dass er tot ist“, erklärte Gregor S. Presseberichten zufolge am zweiten Prozesstag. Er habe die Familie des Getöteten gehasst. 

Gregor S. hatte Fritz von Weizsäcker, jüngster Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, am 19. November 2019 gegen Ende eines Vortrages in der Schlossparkklinik erstochen. Laut Gutachter war der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit  erheblich beeinträchtigt und leide unter einer Zwangsstörung und Persönlichkeitsstörung. Er sei überhaupt nicht krankheitseinsichtig und weiterhin gefährlich.

Die Verteidigung kündigte laut Tagesspiegel Revision an. (rd)