Sechs Prozent mehr Missbrauch:
Was Kliniken tun können

Im Jahr 2018 sind 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. Fast 80 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre, so die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zu kindlichen Gewaltopfern. Im Bereich sexuelle Gewalt sind demnach die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach den §§ 176, 176a und 176b um 6,43 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 14.606 Kinder von sexueller Gewalt betroffen. Das sind 40 Fälle pro Tag – die der Polizei bekannt werden. Auch die Zahl der Fälle von Missbrauchsabbildungen stieg weiter an. 

Krankenhäuser spielen bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine sehr wichtige Rolle, macht Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), deutlich: „Hier besteht die große Chance, sexuelle Gewalt zu erkennen und Mädchen und Jungen wirkungsvoll zu helfen. Die enge Beziehung zwischen medizinischen Personal und den minderjährigen Patienten kann aber auch eine Gefahr darstellen.“  Er erwarte von jeder Klinik und jedem Träger, „dass die erforderlichen Ressourcen für einen umfassenden Kinderschutz bereitgestellt werden und Schutzkonzepte in Krankenhäusern im Alltag zur Anwendung kommen.“ 

„Schutzkonzepte und Kinderschutz im Krankenhaus“ sind auch Thema einer heutigen Fachtagung in Berlin, die von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm (KJP) gemeinsam mit dem  UBSKM sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) veranstaltet wird.   Rörig  forderte im Vorfeld auch eine verschärftere Ermittlungsmöglichkeiten: „Die IP-Adresse führt zum Täter, weshalb wir in Deutschland dringend eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung brauchen. Nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Staufen appelliere ich dringlich an alle Landesregierungen, Landesmissbrauchsbeauftragte einzurichten, ressortübergreifende Bestands- und Defizitanalysen zum Kinderschutz durchzuführen und konkrete Maßnahmen mit Zeitplan und Preisschild zu vereinbaren. „Die hohe Zahl der Missbrauchsfälle dürfe von keinem Bundesland hingenommen werden.  

Weitere Informationen unter: https://beauftragter-missbrauch.de

Anbei eine Kurzdarstellung für die ärztliche „Kitteltasche“ mit Informationen über Hinweise auf Missbrauch, Klärung von Hinweisen, Dokumentation, Telefonnummern sowie einem Ablaufschema für ein Traumascreening. 

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