Teamwork soll Versorgung
schwer kranker Kinder verbessern

Ein neues Konzept soll die Versorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher verbessern und für eine bessere und koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Behandlungs- und Hilfesysteme sorgen.  Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene und in eine Richtlinie gegossene Modell sieht vor, dass Behandlungsteams aus niedergelassenen PsychotherapeutInnen für Kinder und Jugendliche und Kinder- und JugendpsychiaterInnen die Behandlung planen und koordinieren. Die Patientinnen und Patienten bzw. Sorgeberechtigten wählen eine zentrale Ansprechperson, welche die Behandlungsleitung übernimmt. Dazu können im Bedarfsfall weitere Mitglieder wie ErgotherapeutInnen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder psychiatrische Krankenhäuser kooperierend tätig werden.

Das neue Versorgungskonzept  setzt sich ab von der Verbundlösung der für Erwachsene seit längerem geltenden und vielfach kritisierten KSVPsych-Richtlinie. Dazu Dr. Monika Lelgemann,  Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie und psychiatrische Versorgung im G-BA: „Regionale Netzverbünde, wie sie für die Gruppe der erwachsenen Patientinnen und Patienten vorgesehen sind, scheinen hier kein praktikables Organisationsmodell.“

Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hob eben die Unterschiede zur KSVPsych-Richtlinie hervor. „Wir begrüßen vor allem, dass die offensichtlichen Fehler bei der Gestaltung der KSVPsych-Richtlinie für schwer psychisch erkrankte Erwachsene nicht wiederholt wurden. Unnötige Doppeluntersuchungen und bürokratische Hemmnisse wurden vermieden, und ein Handeln der beteiligten BehandlerInnen auf Augenhöhe ist vorgesehen“. Ein aktuell durch den G-BA veröffentlichter Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie bestätige eine „bisher nur schleppende Umsetzung und die wesentlichen Kritikpunkte im Erwachsenenbereich“, teilte die DPtV weiter mit.

Nicht verändert hat sich unterdessen die Poesie der Richtlinien-Namen: Freuten sich Erwachsene über die  „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierteVersorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)“  gilt für Kinder nun demnächst die  „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ (KJ-KSVPsych-RL) (hin)

Originalquellen unter: https://www.g-ba.de