Im Bundesgesundheitsausschuss sind gestern die vereinbarten Verbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung auf den Weg gebracht worden. Der gesundheitspolitische Sprecher SPD-Bundestagsabgeordnete Christos Pantazis teilte mit, man setze nun das um, was im Sommer mit dem Koalitionspartner vereinbart worden sei. Demnach sollen Therapien für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringende Behandlungsfälle weiterhin ohne Budgetbegrenzung vergütet werden. Für dringende Fälle werden einheitliche Kriterien festgelegt. Bereits begonnene Psychotherapien dürfen bis zu ihrem vorgesehenen Abschluss weiterbezahlt werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßte das, forderte aber weitere Verbesserungen. So sollten die Ausnahmen ausgeweitet und zudem Gruppentherapien von Budgetbegrenzungen ausgenommen werden.
Dringliche Behandlungsfälle sollten nicht auf die psychotherapeutische Akutbehandlung beschränkt, sondern bei festgestellter Dringlichkeit auch die Richtlinienpsychotherapie und kurze stabilisierende Kontakte extrabudgetär vergütet werden, so die BPtK. Sie kritisiert ferner, dass Behandlungen nur dann extrabudgetär vergütet werden sollen, wenn sie über die Terminservicestelle vermittelt worden sind. Das schaffe zusätzliche Hürden. Um den weiteren Aufbau regionaler Netzverbünde patientenorientiert zu unterstützen, so die BPtK weiter, sollten auch Leistungen der Koordination, Fallbesprechung und Vernetzung extrabudgetär vergütet werden – ebenso wie gruppenpsychotherapeutische Leistungen.
Hintergrund des Regelungsvorschlags ist, dass psychotherapeutische Leistungen gemäß der im Sommer beschlossenen Krankenkassenreform ab 2027 wieder aus der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden sollen. Die damit verbundene Deckelung droht, Behandlungskapazitäten zu verringern und Wartezeiten zu verlängern.
Die dies abmildernden neuen Regelungen sollen am 14. Oktober im Rahmen des Notfallreformgesetzes beschlossen werden. (rd)
