Leitlinie hilft beim Umgang
mit Anfragen nach Suizidassistenz

Immer häufiger werden Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid konfrontiert. Wie sollen sie darauf reagieren? Antworten und Orientierung bietet jetzt eine neue Leitlinie, an der mehr als 30 Fachorganisationen mitgewirkt haben.

Entscheidend ist, dass eine Suizidassistenz nur dann durchgeführt werden darf, wenn der Suizident freiverantwortlich handeln kann. Feststellbar soll dies an vier Fragen werden: Kann die Person die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen und abwägen? Kennt sie alle wichtigen Informationen? Trifft sie die Entscheidung ohne Druck von außen? Und ist ihr Entschluss dauerhaft und innerlich gefestigt?

Beurteilt werden soll die Freiverantwortlichkeit erst nach qualifizierter Information und Beratung – und zwar mindestens zweimal im Abstand von wenigstens vier Wochen. Dafür wird empfohlen, zwei Personen einzubeziehen: eine Fachärztin oder einen Facharzt sowie eine weitere unabhängige Person mit fachärztlicher Qualifikation im Bereich der psychischen Gesundheit oder einer Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut.

Mehr über die neue Leitlinie unter www.dgppn.de