Psychotherapie: Mehr Zeit
für Menschen mit Behinderung

Mehr Psychotherapie-Möglichkeiten für Menschen mit einer geistigen Behinderung: Für diese können künftig mehr Stunden abgerechnet werden. Außerdem können dabei künftig auch Bezugspersonen einbezogen werden. Um entsprechende Regelungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  seine Richtlinien für Psychotherapie ergänzt.

Künftig können Menschen mit einer geistigen Behinderung bis zu zehn psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Die Sprechstunde kann bisher als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 150 Minuten) durchgeführt werden; bei Kindern und Jugendlichen als Einzelbehandlung in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten).

Da es bei Menschen mit einer geistigen Behinderung  auch im Erwachsenenalter nötig sein kann, für die Behandlung der Störung relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld einzubeziehen, stehen dafür nun weitere Therapieeinheiten im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik und der Rezidivprophylaxe zur Verfügung, teilte der G-BA weiter mit.

Gelten sollen die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten für Menschen, bei denen eine Diagnose entsprechend des Abschnitts „Intelligenzstörung“ (F70-F79) nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) vorliegt. Dies sind insbesondere leichte bis schwerste Intelligenzminderungen. (rd)

Weitere Informationen: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3528/