Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten in der aktuellen Corona-Krise unbegrenzt eine Videosprechstunde anbieten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Krankenkassen haben bisherige Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert.
Normalerweise dürfen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 wird empfohlen, dass Patienten „nach Möglichkeit nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen aufsuchen“. Eine Konsultation per Video sei bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war.
„Dadurch können laufende Behandlungen fortgesetzt werden, auch wenn Patient*innen am Corona-Virus erkrankt sind oder sich nicht dem Ansteckungsrisiko im öffentlichen Personennahverkehr aussetzen wollen“, begrüßte der Präsident der Bundes-Psychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Dietrich Munz, die Entscheidung. Darüber hinaus dringt die Kammer darauf, auch Akutbehandlung per Video bzw. falls dies nicht möglich ist auch Behandlungen per Telefon zu ermöglichen und befristet auch Sprechstunden und probatorische Gespräche per Video zu finanzieren. (rd)