Mindestpersonalvorgaben in Psychiatrien: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erneut die Übergangsregelung für die umstrittene PPP-RL (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie) verlängert und reduziert die Höhe von Strafzahlungen bei Unterschreitung von Mindestvorgaben. Grund: Man wolle „die Einrichtungen beim teilweise noch notwendigen Personalaufbau nicht überfordern“, heißt es in einer Pressemitteilung des G-BA.
Die neuen Änderungen bauen auf einem Beschluss von Oktober 2023 auf. Bereits damals waren die Fristen für die Androhung von Strafzahlungen verschoben worden. Daher müssen Kliniken erst ab 1. Januar 2026 mit finanziellen Folgen rechnen, wenn sie zu wenig Personal beschäftigen. Nun heißt es: Psychiatrische und psychosomatische Kliniken müssten erst ab Januar 2027 die Personalvorgaben zu 95 Prozent erfüllen. Eine hundertprozentige Umsetzung wird erst ab dem Jahr 2029 erwartet – und nicht bereits ab 2026. 2026 und 2027 ist indes mit Vergütungswegfall zu rechnen, aber zu einem reduzierten Faktor.
Hintergrund: Erst rund die Hälfte der Einrichtungen habe 2023 bereits ausreichend Personal aufgebaut. Andernorts fehlen die benötigten Fachkräfte noch, auch wenn einige Einrichtungen nur knapp unter den Mindestvorgaben lagen, heißt es. (rd)