Massenrausch-Prozess
endet ohne Berufsverbot

Das Landgericht Stade hat den im Zusammenhang mit dem sogenannten Massenrausch von Handeloh angeklagten Psychotherapeuten Stefan S. wegen des Besitzes und der Abgabe von Drogen in nicht geringer Menge  zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt. Ein Berufsverbot verhängte die Kammer nicht. Der 53-Jährige, der Anhänger der Psycholyse sein soll – einer umstrittenen Therapieform, die auf Bewusstseinserweiterung mit Hilfe von Drogen setzt –  könnte aber jetzt seine Zulassung verlieren. Die zuständige Psychotherapeutenkammer beschäftige sich  bereits mit dem Fall, so die Verteidigung, die von einem sich an die Verhandlung anschließenden berufsrechtlichen Verfahren ausgeht.

„Die sieben Quellen – eine Reise durch unser Energiesystem”,  lautete der Titel des Seminars, das der Psychotherapeut im September 2015 in einem Seminarhaus in Handeloh südlich von Hamburg anbot.  Die Teilnehmer nahmen dabei freiwillig Drogen, die Stefan S. anbot. Die führten dazu, dass die 27 Teilnehmer  mit Krämpfen, Atemnot und Wahnvorstellungen ins Krankenhaus kamen. Manche waren in Lebensgefahr. Mehr als 160 Rettungskräfte waren im Einsatz. Er habe den Seminarteilnehmern Kapseln mit dem Halluzinogen 2C-E angeboten, so Stefan S. vor Gericht, in denen ohne sein Wissen auch die psychoaktive Substanz DragonFly enthalten gewesen sei. 2C-E ist auch unter am Namen „Aquarust” bekannt und wirkt ähnlich wie LSD. Der Angeklagte sprach vor Gericht von einem „Unfall” und entschuldigte sich bei den Betroffenen.

Laut ndr.de betonte der Therapeut ferner, dass es sich nicht um ein Treffen von Heilpraktikern gehandelt habe. Vielmehr seien ganz unterschiedliche Teilnehmer dabei gewesen, darunter auch Ärzte und Psychologen, Friseure und Erzieher.

Der Verurteilte muss für die Kosten des Verfahrens sowie voraussichtlich auch für die Kosten  des Rettungseinsatzes aufkommen.