Schleswig: Deals
aus der Forensik

Purple Drank: Die vor allem aus Codein bestehende Flüssigkeit wird missbräuchlich eingesetzt, um Euphorie zu erzeugen. Foto: wikipedia (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Coughsyrup-promethcode.jpg#/media/File:Coughsyrup-promethcode.jpg)

Monatelang hatten die Zollfahnder ermittelt, dann schlugen sie zu: Sie hatten Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere „Objekte“ und  Haftbefehle gegen sechs Männer aus Schleswig-Holstein erwirkt, denen Drogenhandel im größeren  Ausmaß vorgeworfen wird. Pikant: Drei der Beschuldigten  sind verdächtig, „die Geschäfte aus der forensischen psychiatrischen Klinik in Schleswig heraus durch Absprachen untereinander und mit Mittätern, die nicht inhaftiert waren, organisiert zu haben“, wie heute die Staatanwaltschaft Kiel und das Hamburger Zollfahndungsamt gemeinsam mitteilten.  Den Inhaftierten wird vorgeworfen, mit mehreren tausend Ecstasy-Tabletten sowie Grundstoffen zur Herstellung des codeinhaltigen Getränkes „Purple Drank“ , einer vor allem unter Rappern beliebte Partydroge,  gedealt zu haben.

Die drei Verdächtigen aus der Klink für forensische Psychiatrie des Helios Klinikums Schleswig wurden wegen Suchterkrankungen behandelt, nachdem sie zuvor wegen früherer Betäubungsmitteldelikte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden waren. Einen der Beschuldigten hatte das Landgericht Kiel erst im November 2018 „wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Im Verlauf der Ermittlungen sei es den Zollfahndern gelungen, verschreibungsfähige Medikamente und weitere Zutaten zu beschlagnahmen, die zur Herstellung von 40 Litern der Droge „Purple Drank“  ausgereicht hätten. Es handele sich um die „bisher größte Sicherstellung dieser Droge in Schleswig-Holstein“, so die Pressemitteilung weiter.

Das meist lila gefärbte Getränk enthält neben Limonade unter anderem Wodka und codeinhaltige Medikamente. Es schmeckt sehr süß und täusche dadurch über die drohenden gesundheitlichen Folgen – bis hin zur Lebensgefahr – hinweg, zumal kein Konsument die Inhaltstoffe und deren Dosierung nachvollziehen könne. Handel und Besitz der Droge verstoßen gegen das Betäubungsmittelgesetz. „Purple Drank” ist insbesondere in der Hiphop-Szene verbreitet. Rapper thematisierten die Droge in Liedern und zeigten auf Instagram, wie sie Codein in Verbindung mit Sprite zu sich nehmen, wie der Stern im vorigen Jahr berichtete.

Aktuell befinden sich die Beschuldigten in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein, um der Wiederholungsgefahr so begegnen zu können, wie es heißt.