Schon lange befindet sich die soziale Pflegeversicherung finanziell in einer Schieflage. Das „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung“, dessen Entwurf am Mittwoch vom Kabinett gebilligt wurde, soll zumindest kurzfristig für eine Stabilisierung sorgen. Ein großer Teil geht auf Planungen aus der Amtszeit von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zurück. Ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) ändert aber einige wichtige Punkte.
Pflegegrade
Die heutigen fünf Pflegegrade gibt es seit der Pflegereform 2017. Bei der Festlegung der Kriterien wurde allerdings von der wissenschaftlichen Empfehlung abgewichen, was nun korrigiert werden soll. Damit steigen die Hürden für die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in einen Pflegegrad eingeordnet wird, behält ihn.
Pflege zu Hause
Der Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Die Pflegekassen zahlen ihnen unter anderem den sogenannten Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat können beispielsweise für Unterstützung im Haushalt ausgegeben werden. Für Pflegegrad 1 soll dieser Posten wegfallen. Ein Teil des Geldes soll für den Aufbau einer Pflegebegleitung verwendet werden, damit Betroffene und Angehörige frühzeitig Hilfe und Beratung von Fachleuten bekommen. Die Pflegebegleitung soll 2029 starten.
Geplant ist zudem ein Überbrückungsbudget, um „eine pflegerische Versorgung in Akut- und Überbrückungssituationen sicherzustellen“. Dabei können ambulante Pflegedienste einspringen, es ist aber -ab 2028 – auch ein kurzzeitiger Heimaufenthalt möglich. Generell sollen bei der häuslichen Pflege verschiedene Einzelleistungen zu Budgets zusammengefasst werden. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegekassen ab 2029 jedes Jahr erhöht werden, orientiert an der Inflation.
Pflege im Heim
Die vollstationäre Pflege ist für Betroffene oft sehr teuer. Der Eigenanteil im ersten Jahr lag zuletzt im Bundesdurchschnitt bei mehr als 3.300 Euro im Monat. Er umfasst neben einem Teil der Pflegekosten auch Wohn-, Verpflegungs- und Investitionsausgaben. Für den pflegebedingten Eigenanteil zahlen die Pflegekassen Zuschüsse, die mit längerem Heimaufenthalt ansteigen: Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Diese Fristen sollen nun, anders als im Warken-Entwurf, beibehalten und nicht verlängert werden.
Beiträge
Für Kinderlose ist die Pflegeversicherung teurer als für Eltern. Sie zahlen einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Arbeitnehmer-Beitragssatz von 1,8 Prozent. Künftig sollen es 0,9 Prozentpunkte sein. Im Warken-Entwurf waren lediglich 0,7 Punkte vorgesehen.
Zudem wird die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen eingeschränkt. Für diese Gruppe wird ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig. Ausnahmen gibt es für Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Kinder unter sieben Jahren, behinderte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden. Damit zahlen Gutverdiener, sofern sie nicht privat versichert sind, mehr für die Pflegeversicherung und ihre Arbeitgeber auch. Die Anhebung fällt aber geringer aus als von Warken vorgesehen.
Für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge. Dort wird anders als von Warken geplant nun doch nicht gekürzt.
Weitere Pläne
Die Regierung will dafür sorgen, dass mehr Menschen eine Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Entsprechende Versicherungsbeiträge sollen deshalb von der Steuer abgesetzt werden können. Das ist im Gesetzentwurf aber nur als Absicht formuliert.
Schon nächste Woche soll das Bundeskabinett eine Fachkommission einsetzen, die bis Ende Januar Vorschläge für tiefergehende Veränderungen im Pflegesystem machen soll. Laut Linnemann sollen die Empfehlungen möglichst vor Ostern im Kabinett beschlossen werden.
Christina Neuhaus (epd)
