Nur ca. 4800 der etwa 20.000 opioidabhängigen Gefangenen in Haft werden mit Ersatzstoffen wie Methadon, Diamorphin oder Buprenorphin behandelt. Während ca. 50 Prozent der in Freiheit befindlichen Opioidabhängigen substituiert würden, seien es in Gefängnissen nur 24 Prozent, so Prof. Dr. Heino Stöver, Geschäftsführender Direktor am Institut für Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences, in einer Pressekonferenz. Die Gründe hierfür liegen laut Dr. Karlheinz Keppler, der als Arzt in und außerhalb von Gefängnissen Substitutionstherapie ausführte, im „Mental-Philosophischen Bereich“ und an vollzugspraktischen Dingen.
Die Durchführung des Justizvollzugs ist Ländersache, dementsprechend unterschiedlich sind auch die Regelungen für den Strafvollzug. Die Länderministerien könnten ihre Wünsche zwar ausdrücken, so Karlheinz Keppler, der Arzt in der Anstalt habe aber Therapiefreiheit, ihm könne eine spezielle Behandlung der Gefangenen nicht aufgezwungen werden.
Jedoch: „Viele Kollegen schielen auf den ministeriellen Willen, wenn von dort Therapieempfehlungen kommen, dann tut sich auch was.“ So seien die Zahlen in Nordrhein-Westfalen von 150 substituierten Gefangenen in 2009 auf inzwischen über 2800 angestiegen – NRW, wo es keine Wartelisten mehr gibt, und Bremen gelten als Positivbeispiele unter den Bundesländern. Aber dennoch hakt es noch, es sei ein mühsames Bohren dicker Bretter, so Keppler. Aber warum?
30 Prozent der Strafgefangenen sind opioidabhängig, heißt es, und die zu substituieren bedeute einen erheblich größeren Arbeitsaufwand. So müssten die Gefangenen zur Substitution gebracht und wieder zurückgeholt werden – „und jede Gefangenenbewegung ist mit Unsicherheit verbunden“, so Keppler. (frg)
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