Wer akut an einer psychischen Krise leidet, kann sich künftig auch per Video behandeln lassen. Das hat der Deutschen Bundestag in der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen, teilte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit. Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, begrüßte den Beschluss, nachdem Menschen, die kurzfristig professionelle Unterstützung benötigen, damit sie nicht ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen, künftig auch per Videogespräch geholfen werden könne. Die Akutbehandlung besteht aus bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten. Ein einzelner Behandlungstermin kann aus mehreren solcher Einheiten bestehen, zum Beispiel viermal 25 Minuten. Die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. (rd)