Undercover-Drehs:
Richter setzen Grenzen

Die im März ausgestrahlte RTL-Team Wallraff-Sendung, die sich mit Missständen in geschlossenen Psychiatrien befasste, hat juristische Folgen. Zwei Pflegekräfte und ein Patient klagten dagegen in Teilen erfolgreich. Darüber berichtete u.a. die Süddeutsche Zeitung. So wurden die Aufnahmen von zwei Krankenschwestern, die ohne ihr Wissen bei der Arbeit gefilmt worden waren, offenbar nicht ausreichend verpixelt. Das Landgericht in Leipzig, entschied in erster Instanz zugunsten der Pflegekräfte, RTL legte Rechtsmittel ein – die Sendung ist aktuell nicht mehr in der Mediathek einsehbar. In einem weiteren Prozess ging es um die Klage eines Patienten, der gefilmt, aber letztlich nicht gezeigt worden war. Dennoch erklärte ein Oberlandesgericht die Aufnahmen für unzulässig. Als Grundsatz gelte bislang üblicherweise, „dass es ein erhebliches öffentliches Interesse geben muss und über die Undercover-Recherche Informationen erlangt werden, die anders kaum zu beschaffen sind”, so die SZ.