Scheitert die ambulante
Komplexbehandlung?

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Vergütung der neuen ambulanten Komplexversorgung für schwer psychisch Kranke für unzureichend. Sie decke nicht den Mehraufwand für intensiv-psychotherapeutische Behandlungen mit möglichst durchgehender Erreichbarkeit. Daher drohe die neue Versorgungsform für schwer psychisch kranke Menschen zu scheitern.

Spezifische Gesprächsleistungen im Einzel- und Gruppensetting, die für schwer psychisch Kranke notwendig seien, seien gar nicht vorgesehen, auch nicht für kurzfristige Kriseninterventionen, heißt es in einer Pressemitteilung weiter. Die neue Vergütung berücksichtige damit nicht, dass psychotherapeutische Praxen überwiegend zeitgebundene Leistungen erbringen und dadurch im Vergleich zu psychiatrischen Praxen geringere Fallzahlen vorweisen. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz: „Das neue Behandlungsangebot für schwer psychisch Kranke schließt mehr als die Hälfte der Psychotherapeut*innen aus und bezahlt den Rest für den Mehraufwand nicht ausreichend.“

Die ambulante Komplexbehandlung kann ab 1. Oktober erbracht und abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen haben die Vergütung für diese neue Leistung vereinbart. Mehr zur Kritik der Therapeutenkammer und die geplanten Abrechnungs-Größenordnungen unter www.bptk.de