Die neue Richtlinie zur so genannten ambulanten Komplexleistung ist am 18. Dezember in Kraft getreten, nachdem das Bundesgesundheits-Ministerium (BMG) die „KSVPsych-Richtlinie“ * nicht beanstandet hat. Letzteres hatte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert. Sie hält die ambulante Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen dadurch gefährdet, „weil so nicht flächendeckend ausreichend psychotherapeutische und ärztliche Praxen zur Verfügung stehen.“
Das Reformprojekt soll die Versorgung von chronisch schwer kranken Menschen mit wiederkehrenden Krisen wesentlich verbessern, indem alle Beteiligte in ein Boot geholt werden und Bezugspersonen alle erforderlichen therapeutischen Maßnahmen koordinieren. Mit Inkrafttreten der Richtlinie wird nun auch der Bewertungsausschuss über die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab beraten. Er hat hierfür sechs Monate Zeit, so dass die Netzverbünde voraussichtlich ab Juli 2022 ihre Arbeit aufnehmen können, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA weiter mit.
Hintergrund der BPtK-Kritik ist, dass Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit halben Praxissitzen von zentralen Aufgaben der ambulanten Komplexversorgung ausgeschlossen werden sollen. „Die Planungen des G-BA sind frauenfeindlich”, stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. Denn: Dreiviertel der Psychotherapeut*innen und Zweidrittel der psychotherapeutisch tätigen Ärzt*innen seien weiblich. Kritisiert wird ferner, dass die gesamte Differenzialdiagnostik bei einer Psychiater*in wiederholt werden solle, auch wenn diese von einer Psychotherapeut*in bereits in der Sprechstunde durchgeführt wurde.
Mehr zum Projekt:
- Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)