„Quarantäne-Brecher gehören
nicht in die Psychiatrie!”

Da rieb sich Ende voriger Woche so mancher verwundert die Augen ob der Pläne Sachsens, nicht psychisch kranke Menschen, die aus der Quarantäne ausbrechen, notfalls in Psychiatrien wegzusperren. So nicht, stellte die DGPPN* jetzt klar: „Psychiatrische Kliniken sind keine Erziehungsanstalten und kein Ort, um Fehlverhalten psychisch Gesunder  zu ahnden Sie dienen einzig und allein der Regelversorgung und wurden finanziert und gebaut, um Menschen mit psychischen Erkrankungen medizinische Hilfen anzubieten.” Dieses Angebot stehe ausschließlich psychisch erkrankten Patienten, mit und ohne Covid-19-Infektion, zur Verfügung.  Die Zweckentfremdung psychiatrischer Kliniken für staatliche Zwangsmaßnahmen wecke Erinnerungen an Zeiten undemokratischer Herrschaft in Deutschland, die sich niemals wiederholen dürften.

Laut Medienberichten hatte die Landesregierung in Sachsen  vergangene Woche  in vier psychiatrischen Krankenhäusern Vorkehrungen getroffen, um dort Menschen, die sich einer Quarantäneanordnung widersetzen, unterzubringen. Die Überwachung sollte die Polizei übernehmen. Das Vorhaben ist inzwischen  von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gekippt worden. 

In Australien musste unterdessen erstmals ein Mensch wegen Verstoßes gegen Quarantäneanordnungen ins Gefängnis. Er hatte sich Medienberichten zufolge mehrfach über den Notausgang aus seinem Hotel entfernt. Nach eigenen Angaben, um seine Freundin zu besuchen. Jetzt muss er einen Monat hinter Gittern verbringen. (hin)

*Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde