Die Psychotherapeutenkammer Hamburg fordert in einer Resolution, Abschiebungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen aus laufender stationärer oder ambulanter Behandlung sofort zu beenden. In anderen Bundesländern wurden durch entsprechende Erlasse Abschiebungen aus stationären Behandlungen untersagt. Dies müsse endlich auch in Hamburg umgesetzt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass eine notwendige Fortführung der Behandlung im Herkunftsland oftmals nicht möglich ist, könne eine Abschiebung eine Gefahr für Leib und Leben der geflüchteten Menschen darstellen. Eine Unterbrechung oder ein Abbruch laufender Behandlungen durch Abschiebungsmaßnahmen stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Behandlung dar, gefährde den Behandlungserfolg und erhöhe massiv das Risiko einer Verschlimmerung der Symptomatik bis hin zu akuter Suizidalität.
Abschiebungen aus einem Krankenhaus seien nicht nur für die schwer psychisch kranken Betroffenen potentiell (re-)traumatisierend. Sie sind auch eine schwerwiegende psychische Belastung für die Mitpatient*innen und für das Personal.“ In Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen sei eine Abschiebung aus der stationär-psychiatrischen Behandlung bereits verboten.
