Psychotherapeuten:
Ausbildung vor Reform

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist lang - und teuer. Foto: pixabay

Neuer Anlauf zu einer einheitlicheren und gerechteren Ausbildung von Psychotherapeuten: Statt des bisher üblichen Psychologiestudiums soll als Basis künftig ein fünfjähriges Hochschulstudium der Psychotherapie absolviert werden, das gezielt auf die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie zugeschnitten ist,  wie es der Referentenentwurf (s.unten) beschreibt, den das Bundesgesundheitsministerium jetzt nach monatelangen kontroversen Diskussionen vorgelegt hat. Die erste Entwurfsfassung war unter anderem vom Deutschen Ärztetag in Erfurt abgelehnt worden. Die aktuellen Pläne wurden jetzt von der größten Psychotherapeuten-Vertretung, der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), begrüßt.

Dem jetzigen Entwurf zufolge sieht das Gesetz zur Reform der Psy­cho­thera­peuten­aus­bildung  künftig einen dreijährigen Bachelor- sowie zweijährigen Masterstudiengang vor. Nach dem Masterstudium und der Approbation soll eine Weiterbildung folgen. Psychotherapeuten in der Weiterbildung sollen künftig als Angestellte mit entsprechender Vergütung beschäftigt werden , „wenn sie ihre stationäre Weiterbildung absolvieren”. Das bisher übliche – und stark umstrittene – Arbeitsverhältnis als „Praktikant“ nach erfolgreicher Approbation würde damit abgeschafft.

Zu Beginn des Studiums sollen sich die Studenten ihre Entscheidung offen halten können, ob sie später in der Kinder- oder in der Erwachsenenpsychiatrie arbeiten wollen. Diese sei erst in der anschließenden Weiterbildung zu treffen, so der Entwurf. Mit der Neuregelung sollen die bisherigen zwei Berufe –  der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten  – zu einem Beruf und einem gemeinsamen Berufsbild zusammengeführt werden. 

„Diese Struktur ermöglicht eine umfassendere Qualifizierung als bisher, denn nach dem Studium müssen die Psychotherapeuten in der Weiterbildungszeit sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich berufstätig sein, bevor sie sich selbstständig niederlassen dürfen”, begrüßte Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, den Entwurf. „Im ambulanten Bereich sollte allerdings eine Förderung der Weiterbildung vorgesehen werden; eine dem stationären Bereich vergleichbare Vergütung ist sonst wahrscheinlich kaum möglich“, gibt sie zu bedenken. Auch zum Studium gibt es noch Änderungsvorschläge: „Es sollte deutlicher formuliert werden, dass alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren fachkundig gelehrt werden müssen. Außerdem wäre ein analog dem ‚Praktischen Jahr‘ angelegtes 11. Semester sinnvoll, damit vor der Approbationsprüfung Erfahrungen in Einrichtungen der Regelversorgung erworben werden. Den vorgesehenen Modellstudiengang zur Erlangung der Verordnungskompetenz für Psychopharmaka lehnen wir weiterhin ab“, so Lubisch.

Das derzeitige Psychotherapeutengesetz stammt aus dem Jahr 1998. 2014 hatte sich der Deutsche Psychotherapeutentag mit einer  Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen mit dem Ziel eines Direktstudiums und einer „Approbation nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau“ mit einer anschließenden Schwerpunktsetzung sowie Vertiefung in einem anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.  

 

 

 

 

 

(rd)

 

Vollständige Entwurfsfassung:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von docs.google.com zu laden.

Inhalt laden

Download (PDF, 556KB)