Personalrichtlinie: DGPPN
begrüßt „Klarstellung”

Die DGPPN hat das Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes für folgende Neuregelung begrüßt: Änderungen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) würden nun klarstellen, dass „eine erforderliche, über die Mindestvorgaben der neuen G-BA-Personalrichtlinie hinausgehende Personalausstattung in der stationären psychiatrischen Versorgung auch finanziert und nachgewiesen werden muss.” Damit erkenne der Gesetzgeber an, dass die nach neuer Personalrichtlinie festgelegten – und von der Fachgesellschaft heftig kritisierten – Mindestvorgaben „allein keine leitliniengerechte und somit auch keine den Anforderungen entsprechende, gute Versorgung psychisch erkrankter Menschen gewährleisten”. Damit würden die Kliniken nunmehr dabei unterstützt, im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Kassen ihren tatsächlichen Personalbedarf zu verhandeln. Trotzdem sei der Gesetzgeber angehalten, dem G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) konkrete Vorgaben zur Entwicklung eines „zukunftsfähigen Personalbemessungsinstruments” zu machen. Ein solches sei in einer Machbarkeitsstudie erprobt worden. Erste Ergebnisse sollen Ende November auf dem DGPPN Kongress vorgestellt werden. (rd)

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