„Neue Daten zeigen: Psychiatrische Versorgung deutschlandweit in Gefahr” – warnt die DGPPN* in einer aktuellen Pressemeldung vor einem „unkontrollierten Kahlschlag“. Hintergrund: Psychiatrischen Kliniken drohen aufgrund der umstrittenen „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ des G-BA ab 1. Januar 2024 Strafzahlungen. Diese Sanktionen aber seien „unverhältnismäßig, unsachgemäß und ungerecht und würden deutschlandweit zu einem unkontrollierten und dramatischen Verlust von Behandlungsmöglichkeiten führen“, so die Fachgesellschaft weiter.
Nicht nur sie, sondern ein breites Bündnis aus Fachverbänden und Betroffenenvereinigungen fordert daher die Streichung dieser Sanktionen. In der PPP-RL sind seit 2020 Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. „Die Zahlen wurden ohne aktuelle Datengrundlage festgesetzt und spiegeln die Notwendigkeiten einer leitliniengerechten Behandlung nicht wider“, kritisiert die DGPPN. Werden diese Untergrenzen nicht eingehalten, sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor.
Das Problem: Diese greifen, sobald auch nur in einem Quartal in einer einzigen von sechs Berufsgruppen die Vorgaben nicht erfüllt sind. Sie werden selbst dann fällig, wenn über das gesamte Jahr und das gesamte Personal betrachtet alle vorgesehenen Leistungen erbracht und alle entsprechenden Finanzmittel verausgabt werden. „Die Strafzahlungen werden in vielen Kliniken eine Abwärtsspirale auslösen“, so die Befürchtung: Patientenzahlen würden reduziert, innovative Behandlungsangebote abgebaut, Mitarbeitende zur „Personal-Veschiebe-Masse“. Sanktionszahlungen verringern die Budgets der Kliniken weiter, was die Personalgewinnung erschwere und wiederum weitere Sanktionen nach sich ziehe und die Gefahr von Klinikenschließungen beinhalte.
„Damit steht die psychiatrische Versorgungslandschaft vor einem unkontrollierten Kahlschlag“, warnt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Andreas Meyer-Lindenberg. Selbstverständlich sollten Gelder, die nicht für Personal eingesetzt werden, zurückgezahlt werden, macht er deutlich. „Aber Kliniken, die aufgrund des Fachkräftemangels Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen, sollten nicht bestraft, sondern unterstützt werden.“
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*Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)