Das Land Hessen muss einer Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie ohne richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik ans Bett gefesselt wurde. Eine Fixierung stelle einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit dar, begründete das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sein am Montag veröffentlichtes Urteil (Az. 8 U 59/18). Das berichtete die FAZ.
Das Amts- und das Landgericht hätten lediglich die Einweisung der Frau in eine geschlossene Einrichtung für zulässig erklärt – dies schließe eine Fixierung oder eine Zwangsbehandlung mit Medikamenten jedoch nicht ein. Das Land – und nicht das Krankenhaus – müsse den Schaden ersetzen, „weil die Unterbringung von psychisch Kranken dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient und damit eine staatliche Aufgabe ist”, so die Zeitung weiter. Das Landgericht habe die Klage zuvor abgewiesen. Das Urteil des OLG sei nicht anfechtbar.