Wegen Mordes an vier Schwerstbehinderten im evangelischen Oberlinhaus und weiterer Straftaten muss die 52-jährige Täterin 15 Jahre in Haft. Das Landgericht Potsdam ordnete in seinem Urteil am Mittwoch auch die Unterbringung der früheren langjährigen Pflegekraft des Sozialunternehmens in der Psychiatrie an. (AZ: 21 Ks 6/21)
Die Gewalttaten in einer Potsdamer Wohneinrichtung für Behinderte am 28. April hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Eine Frau überlebte den Amoklauf schwer verletzt. Die zwei Frauen und zwei Männer, die den Angriff nicht überlebten, waren zwischen 31 und 56 Jahren alt.
Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem für die einzelnen Straftaten Haftstrafen von jeweils acht bis zwölf Jahren gefordert, die zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren zusammengefasst werden sollten. Solche Gesamtfreiheitsstrafen sind im deutschen Recht üblich. Wegen der diagnostizierten schweren Persönlichkeitsstörung der Täterin hatte auch die Staatsanwaltschaft dafür plädiert, von der eigentlich bei Mord vorgesehenen lebenslangen Haftstrafe abzusehen und die in diesem Fall mögliche Höchststrafe zu verhängen. Auch der Verteidiger hatte eine Unterbringung seiner Mandantin in der Psychiatrie beantragt.
Die psychiatrische Gutachterin hatte in der vergangenen Woche über die Persönlichkeitsstörung der Angeklagten, deren Gewaltfantasien, langjährigen Medikamentenmissbrauch und anhaltende Suizidgefahr berichtet und eine Unterbringung im Maßregelvollzug empfohlen (Weiterer Bericht über das Gutachten in der EPPENDORFER-Printausgabe 1/22, die Anfang Januar erscheint).
(epd)