„Luftpumpenprotest”
vor Bundesministerium

Bundesgesundheitsminister Jens Spahns (CDU) Entwurf für ein „Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz” sorgt für viel Ärger. Spahn will erreichen, dass nach einer Übergangsfrist alle Patienten, die jetzt noch per Intensivpflege zu Hause beatmet werden, in Kliniken oder spezielle Pflegeeinrichtungen verlegt werden. Sozialverbände, Selbsthilfegruppen und Opposition reagierten empört. Für heute war eine weitere Protestaktion vor dem Ministerium in Berlin geplant.


Jens Spahn (CDU) hat indes Kritik von Patienten an seinem Entwurf für ein Intensivpflegestärkungsgesetz zurückgewiesen und seine Pläne präzisiert. „Es geht um diejenigen, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche Intensivpflege brauchen und in der Regel nicht selbst entscheiden, wie sie gepflegt werden. Wachkoma-Patienten zum Beispiel”, sagte er am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin”. Es gehe ausdrücklich nicht um Zwangseinweisungen. Die Linksfraktion warf Spahn vor, einen missverständlichen Entwurf vorgelegt zu haben. Der Verein UNgehindert rief für den heutigen Freitag zu einer Protestaktion von dem Ministerium auf.

Spahn war in die Kritik geraten, weil sein Gesetzentwurf für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) laut Selbsthilfegruppen zu einer fast ausnahmslosen Unterbringung von Beatmungspatienten in Kliniken und spezialisierten Pflegeheimen führe.

Der Minister stellte in der ARD jedoch klar: „Wer hauptsächlich von Angehörigen gepflegt wird, wer eine Assistenz hat, um all diese Menschen geht es nicht. Es geht auch nicht um all diejenigen, die am sozialen Leben teilnehmen können.” Kinder und Jugendliche dürften grundsätzlich zu Hause bleiben. Betroffen seien auch nicht die vielen Patienten, die auf tragbare Sauerstoffgeräte angewiesen seien, sagte er.

Weiter erläuterte Spahn sein Ziel, die Pflegequalität auf diesem Feld der Intensivpflege zu verbessern. Er verwies auf eine wachsende Zahl von Pflegewohngemeinschaften, in denen mobile Pflegedienste gegen Bezahlung und nicht die Annhörigen die Betreuung der Beatmungspatienten übernähmen. „Hier kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Qualität nicht kontrollieren”, sagte er. Das müsse im Interesse der Patienten anders werden.

60 Prozent der Beatmungspatienten könnten eigentlich von der Beatmung entwöhnt werden, sagte Spahn. Doch diese Entwöhnungsprozesse unterblieben sehr oft, weil die Pflegedienste ein Interesse daran hätten, weiterhin und auf Dauer Vergütung abzurufen. Sein Gesetzentwurf solle auch die Selbstbestimmung der Betroffenen verbessern: „Patienten sollen nicht länger beatmet werden als unbedingt nötig.”

Pia Zimmermann, die Sprecherin für Pflegepolitik der Linksfraktion, sagte, der Protest wirke: „Minister Spahn rudert zurück. Angeblich beträfe das Gesetz nur Patienten mit 24-Stunden-Intensivpflege, die nicht selbst entscheiden können. Aber wenn hunderte Betroffene einen Referentenentwurf anders lesen, ist er einfach schlecht gemacht.” Sie forderte eine Überarbeitung der Gesetzesvorlage, die die Selbstbestimmung aller Betroffenen sichert und Ängste ausschließt. „Zur Anhörung im Ministerium am 11. September ist dazu Gelegenheit.”

Der Leipziger Verein UNgehindert rief zum „Luftpumpen-Protest” vor dem Ministerium von 11 bis 14 Uhr auf. Alle Teilnehmer seien aufgerufen, Luftpumpen mitzubringen. 

(epd)