Nach der Anfang Februar aktualisierten Impfverordnung sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in die zweithöchste Gruppe eingestuft worden. „Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression” können künftig mit „hoher Priorität“ eine Corona-Schutzimpfung beanspruchen. Das bedeutet, dass sie gleich nach der aktuellen Gruppe zur Impfung aufgefordert werden (wenn die Impfung der über 80-Jährigen und der Menschen in Pflegeheimen sowie des Personals auf Intensivstationen, in Notaufnahme und Rettungsdiensten abgeschlossen ist).
Die Einstufung geschieht über den jeweiligen Facharzt/ die jeweilige Fachärztin, der bzw. die die Erkrankungen bescheinigen kann. Wer eine Schutzimpfung erhalten möchte, muss Nachweise über Vorerkrankungen, Alter, Wohnort, Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oder Beschäftigungsort erbringen.
Hohe Priorität haben künftig auch Personen, die in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Behinderungen tätig sind, so die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, die nicht stationär versorgt werden, gehören zu dieser Gruppe. (rd)
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