Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) empfiehlt psychisch erkrankten gesetzlich Versicherten, Widerspruch gegen die Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) einzulegen. Grund sind Sicherheitslücken. Bei einer bereits angelegten Akte wird eine Löschung empfohlen. Alternativ könne man beim behandelnden Arzt auch der Speicherung von Daten in der ePA widersprechen.EPA Meldung
Zum Start der ePA-Erprobungsphase hat der Verband – gemeinsam mit rund 30 Organisationen und knapp 20 Einzelpersonen – einen vom Innovationsbund Öffentliche Gesundheit initiierten Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterzeichnet. Darin wird die Schließung vorhandener Sicherheitslücken gefordert.
Grundsätzlich bestehe Einigkeit in Bezug auf die Notwendigkeit einer Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland und Europa. Begrüßt wird auch die Mitte Januar 2025 beginnende Testphase „zur Identifizierung von möglichen Risiken bei der ePA-Einführung.“
Die erheblichen Bedenken bezüglich der Einführung der ePA zum aktuellen Zeitpunkt stützen sich vor allem auf gravierende Sicherheitslücken, die auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs Ende 2024 aufgezeigt wurden. Diese hätten „den unbefugten Vollzugriff Dritter auf die Gesundheitsdaten von 70 Millionen gesetzlich Versicherten“ ermöglicht, was jetzt dringend behoben werden müsse.
Konkret gefordert wird: „Die Behebung von Mängeln beim Berechtigungsmanagement durch eine Vergabe von differenzierten Zugriffsmöglichkeiten sowie eine transparente Informationspolitik bezüglich möglicher Sicherheitslücken bei der technischen Infrastruktur der ePA. Eine öffentliche Begutachtung durch Wissenschaft, zivilgesellschaftliche Akteurinnen und unabhängige Expertinnen könnte als wichtige Kontrollinstanz fungieren.“ (rd/PM)