DGPPN fordert Impfungen in
Akutpsychiatrien

Impfen auch in Akutpsychiatrien, forensischen Kliniken, Sucht- und Rehabilitationskliniken – Das fordert die DGPPN*. Anlass ist die neue Impfverordnung. Diese sieht vor, dass auch Arztpraxen und Betriebsärzte impfen und Krankenkassen ihre Versicherten über einen prioritären Anspruch informieren können. Doch: Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung seien nicht immer in der Lage, sich aktiv um einen Impftermin zu bemühen oder diesen zuverlässig einzuhalten, so die DGPPN. „Viele leben in prekären Verhältnissen oder sind teils auch wohnungslos. Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie mit angeschlossenen Institutsambulanzen sind am ehesten geeignet, diese Zielgruppe zu erreichen, da sich viele Betroffene häufig oder langfristig hier zur stationären oder ambulanten Behandlung einfinden”, heißt es in der Pressemitteilung der Fachgesellschaft weiter. „In Kliniken bietet sich die Chance, Patienten direkt zu erreichen und zu einer Impfung zu motivieren.”

Personen mit mit geistiger Behinderung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen wie schwere Depression, Schizophrenie und bipolare Störung werden bevorzugt geimpft. Da sich diese Menschen  im Schnitt deutlich häufiger mit COVID-19 infizieren, einen schwereren Verlauf und ein höheres Sterberisiko als die Allgemeinbevölkerung haben,  wurden sie – neben Personen über 70 – in der zweiten Priorisierungsgruppe eingeordnet. (rd)

*Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik  und Nervenheilkunde (DGPPN)