Das BTHG und der
Bürokratie-Stress

Der Umgang mit Geld will gelernt sein und bereitet manchem Probleme. Foto: Geißlinger

Sorgt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für mehr Beteiligung für Menschen mit Behinderungen oder bringt es nur mehr Bürokratie? Es gibt Streit um die dritte Stufe des Gesetzes, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Menschen mit Behinderung sollen eigenverantwortlich über ihr Geld verfügen. Doch Betreuer schlagen Alarm: In der Praxis werden Abrechnungen schwieriger. 

Rund 300 Euro mehr pro Monat sollen Menschen mit Behinderung dank der dritten Stufe des Gesetzes in der Tasche haben, hat das Bundessozialministerium ausgerechnet. Klingt gut, trifft aber nur für einen Teil der Betroffenen zu. Bisher galt, dass erst das eigene Vermögen, der größte Teil des Gehalts und auch das Gehalt des Partners oder der Eltern verbraucht sein müssen, bevor der Staat Teilhabeleistungen zahlt. Nun verschieben sich diese Grenzen, unter anderem steigt der Freibetrag für Vermögen auf rund 50.000 Euro, auch das Einkommen anderer Familienmitglieder wird nicht mehr angetastet. Wer allerdings keine Ersparnisse hat, profitiert davon nicht. 

Im Alltag ist für viele Menschen mit Behinderung und ihre haupt- oder ehrenamtlichen Betreuer ein zweiter Punkt des Gesetzes wichtig: Seit Anfang des Jahres werden Kosten für Wohnen und Essen von Fachleistungen getrennt. Das Ziel ist, den Betroffenen mehr Wahlfreiheit zu geben: „Die Idee ist, dass keine Sondersysteme wie ein Wohnheim oder eine Werkstatt gesponsert werden sollen, sondern dass der Mensch einzelne Fachleistungen bei verschiedenen Trägern frei einkauft“, sagt Kerrin Stumpf, Leiterin des Elternvereins Leben mit Behinderung Hamburg, die andere Eltern berät und selbst als ehrenamtliche Betreuerin tätig ist. „Das Dumme ist nur, dass solche Dienste nicht mal eben im Supermarkt gekauft werden können.“

Gerade für Menschen, die ohnehin Schwierigkeiten mit Papierkram haben, bringe das Gesetz Probleme mit sich. „Damit wird die Idee der Teilhabe geradezu pervertiert“, sagt Stumpf. Nicht nur die Betroffenen, sondern auch die ehrenamtlichen Betreuer – oft Angehörige – seien überfordert: „Die Leute sagen: Oh je, jetzt auch das noch.“

Eine konkrete Forderung ist, dass jeder Mensch mit Behinderung ein eigenes Konto haben muss, auf das die Ämter das Geld für Lebensunterhalt und fachliche Hilfen einzahlen können. „Unsinn“, findet Berufsbetreuer  Hans-Otto Biedenkamp aus Hessen. Denn schon vorher hätte jeder das Recht auf ein eigenes Konto gehabt. Zudem kostet die „Zwangsbeglückung“, so Biedenkamp, auch noch Gebühren. Etwa zehn Euro pro Monat werden bei einer örtlichen Bank oder Sparkasse fällig, sagt Berufbetreuerin Sabine Schindler: „Menschen mit wenig Geld tut das schon weh.“ 

Stimmt, bestätigt Dirk Mitzloff, stellvertretender Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein. Sein Rat an Betreuer lautet, günstigere Online-Konten zu suchen: „Es gibt Rechtsprechung dazu, Institute dürfen keine Kunden ablehnen.“

Generell lässt er die Kritik am neuen Gesetz nicht gelten: „Menschen sollen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Der Umgang mit den Einkünften gehört dazu, das ist ein Lernprozess.“ Aber er gibt zu, dass es Probleme bei der Abwicklung gibt, auch weil es bei den Behörden noch hakt.

Kerrin Stumpf sieht die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung zu wenig Unterstützung erhalten, wenn sie selbst zu viel organisieren müssen: „Diese Menschen stampfen nicht auf, wenn die Leistung nicht stimmt.“ 

Esther Geißlinger

(weiterer, ausführlicherer Bericht in der nächsten EPPENDORFER-Printausgabe, die am 6. Juli gedruckt wird)