Ausbildung statt
Abschiebung

Ausländer, die sich in Baden-Württemberg zum Alten- oder Krankenpfleger ausbilden lassen, dürfen künftig im Land bleiben. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) teilte  in Stuttgart mit, er habe eine entsprechende „zielgenaue, bedarfsorientierte Regelung”  in Kraft gesetzt. Hintergrund ist der Fachkräftemangel bei der Alten- und Krankenpflege. 

Grundlage für den Behördenentscheid ist den Angaben zufolge ein Ausbildungsvertrag. Die Duldung wird dann für die Dauer der Helferausbildung erteilt. Der Ausbildungsplatz darf aber nicht gewechselt werden, bei Abbruch erlischt die Duldung. Ausgenommen von der Regelung sind Ausländer, die schwerere Straftaten begangen haben, an der Feststellung ihrer Identität nicht mitwirken oder deren Abschiebung schon angelaufen ist.  (epd)