In den psychiatrischen Kliniken herrscht große Unzufriedenheit über die aktuellen Vorgaben zur Personalausstattung („Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL)). Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Anpassung beschlossen, die ab Januar 2022 greifen soll. So werde „Umfang und die Bedeutung der Psychotherapie im Behandlungsangebot” angemessener abgebildet. Außerdem werden finanzielle Sanktionen für den Fall nicht ausreichender Personalausstattung länger ausgesetzt, und zwar bis 2023.
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) bemängelte, dass die vorgesehenen Psychotherapie-Minutenwerte unverändert blieben: „Wer in eine Klinik eingewiesen wird, braucht mehr als 49 Minuten Psychotherapie pro Woche – nämlich eine intensive, engmaschige, umfassende psychotherapeutische Behandlung“, so Gebhard Hentschel. Bundesvorsitzender, der in einem Statement auch die weitere Aussetzung von Sanktionen kritisierte.
Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung betonte in der G-BA-Mitteilung: „Die beschlossenen Änderungen zur Psychotherapie sind nur ein erster Schritt zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, das ist völlig unstrittig. Für weitreichendere Änderungen fehlten uns heute aber schlicht die empirischen Daten. Diese Daten werden wir im nächsten Jahr haben, die notwendigen Aufträge hierfür sind erteilt.“ Aktuell wird zudem von Wissenschaftlern der Universität Ulm eruiert, ob sich das 2020 von Fachverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften entwickelte sogenannte ‚Plattformmodell‘ als Grundlage für die Berechnung des Personalbedarfs in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen eignet. Diese Studie wird seit April 2021 durch den Innovationsausschuss beim G-BA mit 2 Mio. Euro gefördert.
Zu den Kritikern der PPP-RL zählen insbesondere die Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Im Rahmen der Veranstaltung „Quo Vadis Psychiatrie?“ war im Sommer über Überregulierung geklagt und vor Einschränkungen bei der Patientenversorgung gewarnt worden. Das kleinteilige Nachweisverfahren gefährde u. a. kleine dezentrale Standorte, wie beispielsweise Tageskliniken. Mehr zur Kritik in der Pressemitteilung der DKG. (hin)