„Recht auf Selbsttötung?“ Mit dieser Frage setzt sich am Donnerstag, 22. Oktober, 9.30 bis 13.40 Uhr, der Deutsche Ethikrat im Rahmen einer öffentlichen Sitzung auseinander, die online als livestream übertragen wird und später auf der Website abrufbar sein wird. Diskutiert werden soll, unter welchen Voraussetzungen ein Suizid als freiverantwortlich anzusehen ist und „wie dies operationalisiert werden kann“. Im Fokus stehen die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit und deren Beständigkeit sowie der Einfluss sozialer Faktoren. Nach einer Begrüßung wird Prof. Andreas Krause über den Medizinisch-psychologischen Sachstand berichten. Die „Philosophisch-ethische Perspektive“ steuert Prof. Carl Friedrich Gethmann bei, die theologisch-ethische Perspektive Prof. Franz-Josef Bormann. Es folgen: Ein Blick auf das Verfassungsrecht von Prof. Stephan Rixen und ein strafrechtlicher Input von Prof. Frauke Rostalski. (rd)