Anlässlich der ersten Lesung zum Gesetzentwurf für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung am heutigen Tag im Bundestag haben DGPPN, Bundesärztekammer sowie weitere ärztliche Berufsverbände und medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften den Gesetzgeber nochmals zu Nachbesserungen zentraler Punkte aufgefordert.
Bereits der vorangegangene Referentenentwurf hatte im Januar scharfe Kritik ausgelöst. Inzwischen gab es manche Änderungen. Aufgegeben wurde der geplante Modellstudiengang, der Nicht-Ärzte zur Verschreibung von Psychopharmaka ermächtigt hätte. Außerdem muss auch zukünftig die somatische Abklärung vor Beginn einer Psychotherapie durch Ärzte gewährleistet sein. Davon abgesehen enthalte der heute im Bundestag vorgestellte Gesetzentwurf aber weiterhin „sehr wesentliche, kritische Punkte”, so die Fachgesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die aus Sicht von DGPPN, Bundesärztekammer und unterzeichnenden Ärzteverbänden einer Nachbesserung bzw. Neufassung bedürfen. Konkret genannt wurden „mangelnde Praxiszeiten und eine fehlende bundesweite Wissensprüfung”.
Ärztliche Kernpositionen zum Gesetzesentwurf (gemeinsame Kurzstellungnahme)