Die Große Koalition hat den umstrittenen Passus zur „gestuften und gesteuerten Versorgung” (§ 92 Abs. 6a SGB V) aus dem „Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versorgung” (TSVG) herausgenommen. Darin war eine Art zusätzliche Begutachtung vor Beginn einer Psychotherapie vorgesehen, was auf vielfachen Protest stieß. Eine Petition dagegen fand fast 200.000 Unterstützer.
Die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, begrüßte die Streichung des Passus: „Starke Proteste aus dem Berufsstand und aus der Öffentlichkeit finden damit Gehör. Es ist erfreulich, dass die Politik die Menschen in ihrem Anliegen ernst genommen hat.“
Gleichzeitig wurde angekündigt, dass eine Regelung zur Psychotherapie in einem anderen Gesetz getroffen werden soll. „Dies bietet die Gelegenheit, sinnvolle Verbesserungen anzustoßen“, meinte Barbara Lubisch. „Wir können uns dazu Vieles vorstellen, z.B. Erleichterungen bei der Gruppentherapie, die Einführung niedrigschwelliger psychotherapeutischer Maßnahmen, oder die Verbesserung der berufsgruppenübergreifenden Kooperation.“
Besonders für Patienten mit schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen seien oft mehrere Maßnahmen nötig. Durch Vernetzung der vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten könnten weitere Ressourcen erschlossen werden. Konzepte zur interdisziplinären, koordinierten und strukturierten Versorgung seien schon gemeinsam mit Fachärzten erarbeitet worden. „Diese gilt es jetzt durch eine gesetzliche Formulierung zu ermöglichen“, sagte Barbara Lubisch.