Hamburg geht voran: In der Hansestadt wurde der bundesweit erste Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) abgeschlossen. Das BTHG regelt ab 2020 die Eingliederungshilfe-Zahlungen. Betroffen sind über 20.000 Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen in Hamburg, die im Betreuten Wohnen leben, in Werkstätten arbeiten oder Angebote der Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP) nutzen.
Das BTHG soll ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe fördern. Möglich machen sollen dies u.a. eine individuelle Teilhabeplanung und mehr Wahlleistungen. Auch wird künftig weniger eigenes Einkommen und Vermögen auf die staatlichen Leistungen angerechnet.
Im Dezember hat die Sozialbehörde mit den Wohlfahrtsverbänden einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Bedingungen für künftige Eingliederungshilfe-Vereinbarungen regelt. Außerdem wurde darin das Verfahren zur Veränderung stationärer Einrichtungen in so genannte besondere Wohnformen festgelegt. Im nächsten Schritt werden nun Einzelvereinbarungen mit Trägern abgeschlossen. Was dies für die Psychiatrie bedeutet und was dazu die Hamburgische Gesellschaft für soziale Psychiatrie (HGSP) sagt, lesen Sie im nächsten gedruckten EPPENDORFER, der am 5. März erscheint.