Die Wartezeiten auf Psychotherapie sind lang. Einen Not-Ausweg bieten Sondergenehmigungen von Psychotherapie in Privatpraxen per Kostenerstattung. Doch diese seien besorgniserregend zurückgegangen, teilten die Landespsychotherapeutenkammern in Berlin mit. Die Folgen für Patienten seien „untragbar“.
Die Ablehnung dieser außervertraglich (nach §13 Abs. 3 SGB V) gestellten Rechnungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen würden von diesen zum Teil mit rechtlich unzulässigen Argumenten begründet. So habe die Hälfte der Befragten erklärt, ihnen sei mitgeteilt worden, dass Kostenerstattung nicht mehr erlaubt sei. Auch seien Ablehnung mit der Einführung der Terminservicestellen begründet worden. Diese vermittelten jedoch probatorische Sitzungen, „aber nicht zwingend Therapieplätze”, so die Kammern in einer Pressemitteilung. Fast 90 Prozent der Befragten bejahten, dass bestimmte Kassen die Kostenerstattung „grundsätzlich verweigern“ würden. Am häufigsten genannt wurden der Studie zufolge: AOK, DAK, Techniker und Barmer.
Zehn Landespsychotherapeutenkammern hatten gemeinschaftlich eine Versorgungsstudie zur aktuellen Lage in Privatpraxen durchgeführter ambulanter Psychotherapien in Auftrag gegeben. Dafür wurden 2.500 PsychotherapeutInnen im 1. Quartal 2018 befragt. Ergebnis: Die Bewilligungsquote von Anträgen auf Kostenerstattung seien binnen eines Jahres von 81 auf 47 Prozent gesunken. Dies bedeutet eine weitere Verschlechterung. Denn: Schon 2017 hätten die gesetzlichen Krankenkassen deutlich mehr Anträge auf Kostenerstattung abgelehnt als noch im Jahr 2016.
Die beteiligten Kammern fordern eine „Anpassung der Behandlungskapazitäten”, sprich: die Zulassung von mehr Praxen bzw. Psychotherapeuten. Heike Peper, Präsidentin der Hamburger Psychotherapuetnekammer: „Wir fordern eine an den regionalen Versorgungserfordernissen orientierte Versorgungsplanung, die sich am konkreten Behandlungsbedarf der Patienten orientiert.“
Die neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommenen Leistungen „Psychotherapeutische Sprechstunde“ und „Akutbehandlung“ und die im Terminserviceversorgungsgesetz aufgenommene „Regelung zur Vermittlung von Probatorischen Sitzungen“ durch die Terminservicestellen würden zu einer weiteren Verknappung des Behandlungsangebots führen. Vor diesem Hintergrund fordert die Kammer, dass die Kassen auch weiterhin Psychotherapie in Privatpraxen zahle. Für eine bessere Versorgung fordern sie ansonsten Beschränkungen beim Jobsharing, der Nachbesetzung von (halben) Praxissitzen sowie Anstellungsverhältnissen in Praxen aufzuheben.
Schätzungen zufolge werden laut dem Ergebnisbericht insgesamt jährlich ca. 1,55 Millionen Menschen psychotherapeutisch behandelt (ca. eine Million ambulant und 550 000 stationär). (rd)
Der vollständige Ergebnisbericht:
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